Ein Trauerfall ist eingetreten. Was ist zu tun?
Feststellung des Todes
- Wenn ein Mensch verstirbt, muss der Tod unmittelbar durch einen Arzt festgestellt werden.
- Bei einem Sterbefall zu Hause, ist der Hausarzt oder der Notarzt zu verständigen.
- Der Arzt hat unmittelbar vor Ort zu erscheinen und den Tod festzustellen sowie anhand der Todesbescheinigung zu dokumentieren. Die Todesbescheinigung muss beim Verstorbenen bleiben.
- Ohne die Todesbescheinigung ist eine Überführung durch ein Bestattungsinstitut nicht möglich.
- Der Verstorbene kann ohne Genehmigung bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Altenheim oder anderen Einrichtungen hat die Leitung oder der Bevollmächtigte die Verständigung eines Arztes zu veranlassen.
Für die weitere Abwicklung des Sterbefalls werden je nach Familienstand und Sachlage folgende Dokumente / Unterlagen benötigt.
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurteil mit Termin des Inkrafttretens
- Rentenanpassungsbescheid
- Versicherungsschein z.B. Sterbegeldversicherung
- Graburkunde
- Foto für ein Sterbebild
- Krankenkassenkarte
- Personalausweis
Alle weiteren die Bestattung betreffenden Einzelheiten können dann in aller Ruhe in einem persönlichen Gespräch bei uns im Bestattungsinstitut oder auch gerne bei Ihnen zu Hause besprochen werden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Als qualifiziertes Bestattungsinstitut sind wir 24 Stunden telefonisch erreichbar.
Tel.: 0212 – 310 666
Gerne auch gebührenfrei unter
Tel.: 0800 – 310 66 66
Laden Sie sich hier unseren Ratgeber im Trauerfall als .pdf Datei herunter.

